Gesetzlich Versicherte
mkk (ehemals BKK VBU):
Die mkk erstattet die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis. Durch eine Kooperation mit der mkk entfallen aufwendige formale Anforderungen. Für die Beantragung der Therapie benötigen Sie lediglich einen Überweisungsschein eines Arztes. Bitte bringen Sie diese Überweisung zum ersten Termin mit.
Bahn BKK:
Die Bahn BKK erstattet ebenfalls die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis. Zum Erstgespräch wird ein Überweisungsschein eines Arztes benötigt.
Andere gesetzliche Krankenkassen:
Trotz des steigenden Bedarfs an Therapieplätzen werden in Berlin leider keine neuen Kassensitze geschaffen. Daher ist meine Praxis eine Privatpraxis. Eine Behandlung gesetzlich Versicherter – Außnahme: Bahn BKK und mkk – ist daher leider aktuell nicht möglich.
Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. In welchem Umfang die Kassen die Kosten übernehmen, hängt jedoch von den abgeschlossenen Versicherungsvereinbarungen ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vor einem Erstgespräch, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870 – Steigerungsfaktor 3,1) mit derzeit 135,53 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
Beihilfestellen
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in der Regel. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an und bringen diese zum Erstgespräch mit.
Ggf. erstattet die Beihilfestelle die Psychotherapiekosten nicht in voller Höhe, sondern nur zum 2,3 fachen Satz nach GOP. Ich berechne den 3,1 fachen Satz. Eine ggf. anfallende Differenz der Kosten, müsste privat getragen werden.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie bei mir selbst zu tragen. In diesem Fall erhält Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870 – Steigerungsfaktor 3,1) mit derzeit 135,53 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen im Falle einer Zuständigkeit die Therapiekosten. Eine Zuständigkeit liegt z. B. vor, wenn durch einen Arbeitsunfall eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie Ihren Sachbearbeiter darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Heilfürsorge
Bundeswehrsoldaten können sich direkt an einen Psychotherapeuten wenden. Voraussetzung ist eine Überweisung durch ihren Truppenarzt, der quasi ihr der Hausarzt ist. Im ersten Termin muss der Soldat den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Damit können die probatorischen Sitzungen durchgeführt werden.
Bundespolizisten können sich ebenfalls für eine Behandlung unmittelbar an eine Privatpraxis wenden. Dazu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.