Gesetzlich Versicherte / Kostenerstattung
Trotz des steigenden Bedarfs an Therapieplätzen werden in Berlin leider keine neuen Kassensitze geschaffen. Daher ist unsere Praxis eine Privatpraxis. Es gibt allerdings unter bestimmten Umständen die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (sog. Kostenerstattungsverfahren).
Wenn Sie bereits vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz innerhalb einer angemessenen Wartezeit zu erhalten, der Beginn einer Psychotherapie für Sie aber nicht mehr aufschiebbar ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung für eine Therapie in unserer Praxis beantragen. Bei allen dafür notwendigen Schritten unterstützen wir Sie gern. Falls Sie unsicher sind, ob dieser Weg für Sie infrage kommt, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Den sehr informativen Ratgeber „Kostenerstattung“ der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie hier.
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. In welchem Umfang die Kassen die Kosten übernehmen, hängt jedoch von den abgeschlossenen Versicherungsvereinbarungen ab. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
Beihilfestellen
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung mit umfassender Diagnostik in voller Höhe. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Stelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie bei uns selbst zu tragen. In diesem Fall erhält Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen im Falle einer Zuständigkeit die Therapiekosten. Eine Zuständigkeit liegt z. B. vor, wenn durch einen Arbeitsunfall eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie Ihren Sachbearbeiter darüber, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.